Was, wenn das Kind nicht meins ist?
Der Verdacht, nicht der leibliche Vater des Kindes zu sein, kann schwer wiegen. Soll man die Vaterschaft anfechten?
Schleswig. (dpa) Wenn ein Mann erfährt oder den Verdacht hegt, dass er nicht der biologische Vater eines Kindes ist, für das er Unterhalt zahlt, kann das belastend sein – emotional und finanziell. Unter bestimmten Bedingungen besteht jedoch die Möglichkeit, die Vaterschaft anzufechten und eventuell gezahlten Unterhalt zurückzufordern. Die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer weist
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