Plus Vaterschaft

Was, wenn das Kind nicht meins ist?

Der Verdacht, nicht der leibliche Vater des Kindes zu sein, kann schwer wiegen. Soll man die Vaterschaft anfechten?

13.11.2024 UPDATE: 13.11.2024 10:02 Uhr 1 Minute, 19 Sekunden
Ein Mann kann die Vaterschaft anfechten, wenn ein berechtigter Verdacht besteht, dass er nicht der biologische Vater eines Kindes ist. Foto: dpa

Schleswig. (dpa)  Wenn ein Mann erfährt oder den Verdacht hegt, dass er nicht der biologische Vater eines Kindes ist, für das er Unterhalt zahlt, kann das belastend sein – emotional und finanziell. Unter bestimmten Bedingungen besteht jedoch die Möglichkeit, die Vaterschaft anzufechten und eventuell gezahlten Unterhalt zurückzufordern. Die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer weist

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