Plus Urteil

Wann Wildunfälle als unvermeidbar gelten

Auto gegen Reh, Reh gegen Auto, Auto gegen Baum: Ein Wildunfall beschäftigte das Oberlandesgericht Oldenburg. Ein Fahrer forderte Schadenersatz von einer anderen Fahrerin.

27.11.2024 UPDATE: 27.11.2024 08:42 Uhr 1 Minute, 28 Sekunden
Ein Wildunfall kann selbst bei nicht angepasster Geschwindigkeit als unabwendbar gelten. Foto: Jan Woitas/dpa-tmn​

Oldenburg. (dpa-tmn) Ein Wildunfall kann selbst dann als unabwendbar gelten, wenn die nach Maßstäben eines Idealfahrers einzuhaltende Geschwindigkeit überschritten wird. Das zeigt eine Entscheidung (Az.: 11 U 3/23) des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg, auf die die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

Schwerer Wildunfall in der

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