Provider darf Router-Miete nicht verschweigen
Telekommunikationsanbieter schnüren oft komplexe Leistungsbündel. Umso wichtiger, dass alle Tarifbestandteile und Kosten aufgeführt werden - und zwar ausnahmslos, wie ein aktuelles Urteil zeigt.

Berlin. (dpa-tmn) - Telekommunikationsdienstleister sind gesetzlich verpflichtet, Kundinnen und Kunden vor einem Vertragsabschluss im Internet eine Vertragszusammenfassung anzuzeigen. In dieser Übersicht müssen unter anderem die zu erbringenden Dienste und ihre Preise aufgeführt sein, um den Vergleich mit anderen Angeboten zu erleichtern.
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