Für Erbfolge ist entscheidend
Tote können nicht erben. Was banal klingt, kann in der Praxis tatsächlich wichtig werden. Etwa, wenn Eheleute gleichzeitig versterben, die sich gegenseitig zu Erben eingesetzt haben.

Versterben Ehepartner im selben Zeitraum, greift die gesetzliche Erbfolge und jeder Ehepartner vererbt seinen Nachlass entsprechend an seine direkten Verwandten. Foto: Silvia Marks/dpa-tmn
Karlsruhe/Berlin. (dpa-tmn) Dass sich zwei Ehepartner gegenseitig zu Erben einsetzen, ist keine Seltenheit. Schon ungewöhnlicher ist, wenn beide im selben Zeitraum versterben. Dann kommt es auf die Details an. Kann nämlich nicht genau festgestellt werden, wer von den beiden zuerst verstorben ist, kann keiner von ihnen den jeweils anderen beerben. Das zeigt ein Beschluss des Oberlandesgerichts
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