Gericht kippt Rückforderung vom Arbeitgeber
Manche Arbeitgeber übernehmen teils hohe Studienkosten von Beschäftigten - unter der Bedingung, dass sie im Anschluss in der Firma bleiben. Was, wenn man dennoch kündigt?

Rostock/Freiburg. (dpa-tmn) - Ein Arbeitgeber übernimmt die Studiengebühren einer Mitarbeiterin. Dafür bleibt sie nach dem Abschluss für eine bestimmte Zeit bei ihm beschäftigt, andernfalls muss sie das Geld zurückzahlen. Solche und ähnliche Rückzahlungsklauseln sind häufig. Sie können aber unter Umständen unwirksam sein, wie sich immer wieder vor Gericht zeigt.
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