Plus Studiengebühren

Gericht kippt Rückforderung vom Arbeitgeber

Manche Arbeitgeber übernehmen teils hohe Studienkosten von Beschäftigten - unter der Bedingung, dass sie im Anschluss in der Firma bleiben. Was, wenn man dennoch kündigt?

22.05.2025 UPDATE: 22.05.2025 09:59 Uhr 1 Minute, 31 Sekunden
Vereinbarungen zur Studienfinanzierung haben Grenzen: Nicht jede hält vor Gericht. Foto: Felix Kästle/dpa-tmn​

Rostock/Freiburg. (dpa-tmn) - Ein Arbeitgeber übernimmt die Studiengebühren einer Mitarbeiterin. Dafür bleibt sie nach dem Abschluss für eine bestimmte Zeit bei ihm beschäftigt, andernfalls muss sie das Geld zurückzahlen. Solche und ähnliche Rückzahlungsklauseln sind häufig. Sie können aber unter Umständen unwirksam sein, wie sich immer wieder vor Gericht zeigt. 

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