Plus Steuerrecht

Private Ladekosten für Dienstwagen steuerlich absetzen

Wer seinen Dienstwagen mit E-Motor gelegentlich zu Hause lädt, kann die dadurch entstandenen Kosten steuerlich geltend machen. Spielt der Arbeitgeber nicht mit, muss es die Steuererklärung richten.

08.11.2024 UPDATE: 08.11.2024 09:44 Uhr 56 Sekunden
Schon gewusst? Stromkosten, die Beschäftigten entstehen, wenn sie ihr E-Auto daheim laden, kann der Arbeitgeber grundsätzlich steuerfrei erstatten. Foto: Andrea Warnecke/dpa-tmn​

Berlin. (dpa-tmn) Stellt Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Dienstwagen zur Verfügung? Wer in der glücklichen Situation ist, dieses Auto auch privat oder zumindest für den Arbeitsweg nutzen zu können, erzielt dadurch einen geldwerten Vorteil, der zu versteuern ist. Aber wussten Sie, dass Sie dieser Steuerlast bestimmte eigene Ausgaben für das Firmenfahrzeug gegenrechnen können? Darauf weist der

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