Plus Steuerrecht

Kirchgeld wird seit 2025 erst bei höheren Einkommen fällig

Haben Paare unterschiedliche Konfessionen und geben gemeinsam eine Steuererklärung ab, kann es passieren, dass das Finanzamt eine besondere Abgabe verlangt: das sogenannte Kirchgeld. Was 2025 gilt.

23.04.2025 UPDATE: 23.04.2025 08:45 Uhr 1 Minute, 14 Sekunden

Haben Sie und Ihr Partner unterschiedliche Religionszugehörigkeiten? Dann müssen Sie unter Umständen das sogenannte Kirchgeld zahlen. Foto: Julian Stratenschulte/dpa-tmn​

Berlin. (dpa-tmn) Sie katholisch, Ihr Mann ungetauft? Dann wird im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung unter Umständen das sogenannte Kirchgeld fällig. Denn diese Abgabe wird in bestimmten Fällen erhoben, wenn Paare mit unterschiedlicher Religionszugehörigkeit - ganz gleich welche - gemeinsam eine Steuererklärung einreichen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Allerdings: Ab 2025

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