Kirchgeld wird seit 2025 erst bei höheren Einkommen fällig
Haben Paare unterschiedliche Konfessionen und geben gemeinsam eine Steuererklärung ab, kann es passieren, dass das Finanzamt eine besondere Abgabe verlangt: das sogenannte Kirchgeld. Was 2025 gilt.

Haben Sie und Ihr Partner unterschiedliche Religionszugehörigkeiten? Dann müssen Sie unter Umständen das sogenannte Kirchgeld zahlen. Foto: Julian Stratenschulte/dpa-tmn
Berlin. (dpa-tmn) Sie katholisch, Ihr Mann ungetauft? Dann wird im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung unter Umständen das sogenannte Kirchgeld fällig. Denn diese Abgabe wird in bestimmten Fällen erhoben, wenn Paare mit unterschiedlicher Religionszugehörigkeit - ganz gleich welche - gemeinsam eine Steuererklärung einreichen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Allerdings: Ab 2025
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