Schwiegereltern können Schenkung zurückfordern
Haben Sie schon einmal etwas Wertvolles von Ihren Schwiegereltern geschenkt bekommen? Dann sollten Sie sich dieser Zuwendung nicht allzu sicher sein, falls es zu einer Trennung kommt.
Berlin. (dpa-tmn) Eltern, die ihrem Kind und dessen Ehepartner ein größeres Geschenk - wie etwa eine Immobilie - machen, gehen wohl üblicherweise davon aus, dass die Ehe auf Lebenszeit besteht. Trennt sich das Paar, haben Schwiegereltern das Recht, vom angeheirateten Familienmitglied eine anteilige Rückzahlung der Zuwendung zu verlangen. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts
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