Was Sie zum Entlastungsbetrag wissen müssen
Der Entlastungsbetrag ist ein Unterstützungsangebot für pflegebedürftige Menschen. Wer ungenutzte Beträge aus 2024 hat, kann sie noch bis Mitte 2025 einsetzen.

Düsseldorf. (dpa-tmn) Ob für Hilfe beim Einkauf oder Unterstützung bei Behördengängen: Jeden Monat steht pflegebedürftigen Menschen ab Pflegestufe 1 Geld als sogenannte Entlastungsleistung zur Verfügung. Darauf macht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aufmerksam.
Seit Januar 2025 beläuft sich der Betrag auf 131 Euro pro Monat. Aber auch ungenutzte Beträge aus dem Jahr 2024 (je
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