Plus Pflegebedürftig

Was Sie zum Entlastungsbetrag wissen müssen

Der Entlastungsbetrag ist ein Unterstützungsangebot für pflegebedürftige Menschen. Wer ungenutzte Beträge aus 2024 hat, kann sie noch bis Mitte 2025 einsetzen.

05.03.2025 UPDATE: 05.03.2025 08:12 Uhr 1 Minute, 4 Sekunden
Pflegebedürftigen Menschen ab Pflegestufe 1 steht Geld als sogenannte Entlastungsleistung zur Verfügung. Foto: Sebastian Gollnow/dpa-tmn​

Düsseldorf. (dpa-tmn) Ob für Hilfe beim Einkauf oder Unterstützung bei Behördengängen: Jeden Monat steht pflegebedürftigen Menschen ab Pflegestufe 1 Geld als sogenannte Entlastungsleistung zur Verfügung. Darauf macht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aufmerksam.

Seit Januar 2025 beläuft sich der Betrag auf 131 Euro pro Monat. Aber auch ungenutzte Beträge aus dem Jahr 2024 (je

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