Vermieter müssen E-Rechnungen empfangen können
Vermieterinnen und Vermieter müssen seit diesem Jahr elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Wie sie die Vorgaben am Ende konkret umsetzen, bleibt aber ihnen überlassen.

Ab dem 1. Januar 2025 sind Vermieter verpflichtet, E-Rechnungen empfangen und bearbeiten zu können. Foto: Silas Stein/dpa
Bonn. (dpa-tmn) Seit dem 1. Januar 2025 müssen Vermieterinnen und Vermieter elektronische Rechnungen (E-Rechnung) empfangen und verarbeiten können - ganz gleich, ob sie Wohn- oder Gewerberaum vermieten. Geht es um letzteres, müssen sie die E-Rechnung regelmäßig auch ausstellen können. Darauf weist der Eigentümerverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin.
E-Rechnungen dürfen zum Beispiel die
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