Plus Neue Regel

Vermieter müssen E-Rechnungen empfangen können

Vermieterinnen und Vermieter müssen seit diesem Jahr elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten können. Wie sie die Vorgaben am Ende konkret umsetzen, bleibt aber ihnen überlassen.

29.01.2025 UPDATE: 29.01.2025 09:18 Uhr 44 Sekunden

Ab dem 1. Januar 2025 sind Vermieter verpflichtet, E-Rechnungen empfangen und bearbeiten zu können. Foto: Silas Stein/dpa​

Bonn. (dpa-tmn) Seit dem 1. Januar 2025 müssen Vermieterinnen und Vermieter elektronische Rechnungen (E-Rechnung) empfangen und verarbeiten können - ganz gleich, ob sie Wohn- oder Gewerberaum vermieten. Geht es um letzteres, müssen sie die E-Rechnung regelmäßig auch ausstellen können. Darauf weist der Eigentümerverband Wohnen im Eigentum (WiE) hin.

E-Rechnungen dürfen zum Beispiel die

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