Plus Minijob

Diese Extra-Zahlungen werden nicht angerechnet

538 Euro - mehr dürfen Minijobberinnen und Minijobber im Monat nicht verdienen, sonst werden Sozialabgaben fällig. Es gibt aber Zahlungen, die für diese Verdienstgrenze unerheblich sind.

18.09.2024 UPDATE: 18.09.2024 12:05 Uhr 48 Sekunden
Wer als Minijobber zum Beispiel an Sonn- oder Feiertagen arbeitet, bekommt dafür häufig einen Zuschlag, der in der Regel steuerfrei ist. Foto: Hannes P Albert/dpa/dpa-tmn​

Bochum (dpa/tmn) - Minijobs erlauben es vielen, ein wenig Geld zu verdienen, ohne dabei direkt Sozialabgaben zahlen zu müssen. Interessant ist dieses Konzept etwa für Rentnerinnen oder Studenten. Allerdings ist der Verdienst gedeckelt - auf derzeit 538 Euro pro Monat. Die Minijob-Zentrale informiert über Zahlungen, die für diese Verdienstgrenze unerheblich sind, sich im Porte­mon­naie aber

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