Laub auf Gehwegen - Mieter und Eigentümer in der Pflicht
Wenn im Herbst die Blätter von den Bäumen fallen, können sie schnell im Verantwortungsbereich von Eigentümern und Mietern landen. Wer das Laub nicht beseitigt, kann sich schadenersatzpflichtig machen.

Hamburg/Düsseldorf. (dpa-tmn) Was am Baum schön aussieht, kann am Boden schnell zur Gefahr werden: herabfallendes Herbstlaub sorgt auf Gehwegen schnell für Rutschpartien. Was viele nicht wissen: Entfernen müssen dieser Gefahrenstellen in den meisten Fällen Eigentümern angrenzender Grundstücke - oder deren Mieter. Wer das Laub nicht regelmäßig entfernt, kann im Schadenfall zur Kasse gebeten