Unterschrift unter handschriftlichem Testament reicht nicht
Um gültig zu sein, muss ein Testament nicht nur von Hand geschrieben werden. Es muss noch dazu die Handschrift des Erblassers tragen - ansonsten kann der letzte Wille nichtig sein.

Ein Testament wird verfasst. Foto: Jens Büttner/dpa
Celle. (dpa/lni) Ein Testament muss komplett eigenhändig geschrieben oder von einem Notar beurkundet werden. Darauf weist das Oberlandesgericht (OLG) Celle nach einer Entscheidung (Az. 6 W 156/24) in einem Erbstreit hin.
In dem konkreten Fall hatte eine Frau nach dem Tod ihrer Mutter einen Erbschein beantragt, der sie zur Alleinerbin erklären sollte. Sie berief sich nach
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