Plus Erbrecht

Unterschrift unter handschriftlichem Testament reicht nicht

Um gültig zu sein, muss ein Testament nicht nur von Hand geschrieben werden. Es muss noch dazu die Handschrift des Erblassers tragen - ansonsten kann der letzte Wille nichtig sein.

21.02.2025 UPDATE: 21.02.2025 08:13 Uhr 35 Sekunden

Ein Testament wird verfasst. Foto: Jens Büttner/dpa​

Celle. (dpa/lni) Ein Testament muss komplett eigenhändig geschrieben oder von einem Notar beurkundet werden. Darauf weist das Oberlandesgericht (OLG) Celle nach einer Entscheidung (Az. 6 W 156/24) in einem Erbstreit hin. 

In dem konkreten Fall hatte eine Frau nach dem Tod ihrer Mutter einen Erbschein beantragt, der sie zur Alleinerbin erklären sollte. Sie berief sich nach