Steuervorteil nicht teilbar
Wer sich nach der Trennung von seinem oder seiner Ex die Kinderbetreuung genau paritätisch aufteilt, kann eines trotzdem nicht fair halbieren: den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

Neustadt. (dpa-tmn) 4.260 Euro zusätzliche Entlastung: Diesen Steuervorteil sieht die Finanzverwaltung für Alleinerziehende vor. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um



