Plus Entlastung für Alleinerziehende

Steuervorteil nicht teilbar

Wer sich nach der Trennung von seinem oder seiner Ex die Kinderbetreuung genau paritätisch aufteilt, kann eines trotzdem nicht fair halbieren: den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

19.02.2025 UPDATE: 19.02.2025 08:05 Uhr 38 Sekunden
Lebt ein Kind nach der Trennung der Eltern abwechselnd bei Vater und Mutter müssen sich beide darüber einig werden, wem von beiden der Entlastungsbetrag in Gänze zufallen soll. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Neustadt. (dpa-tmn) 4.260 Euro zusätzliche Entlastung: Diesen Steuervorteil sieht die Finanzverwaltung für Alleinerziehende vor. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um weitere 240 Euro, das zu versteuernde Einkommen sinkt damit entsprechend ab. Lebt ein Kind nach der Trennung der Eltern nicht nur bei einem Elternteil, sondern abwechselnd bei Vater und Mutter, kann dieser

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