Plus Durch Kamelle verletzt?

Nicht immer winkt Entschädigung

Bis Aschermittwoch ist Karneval in vollem Gange. Bei einem Umzug kann dann schon mal ein Fuß unter das Rad oder ein fliegendes Bonbon ins Auge geraten. Welche Rechte Betroffene haben.

17.02.2025 UPDATE: 17.02.2025 10:56 Uhr 33 Sekunden
«Kölle alaaf»: Nicht immer können Verbraucherinnen und Verbraucher mit einer Entschädigung rechnen, wenn sie durch Kamellenwurf geringe Verletzungen erlitten haben. Foto: Oliver Berg/dpa-tmn​

Essen. (dpa-tmn) Wo Alkohol fließt, Karnevalswagen fahren und Kamelle fliegen, kann schon mal buchstäblich etwas ins Auge gehen. Kommen Besucherinnen und Besucher der Veranstaltungen zu Schaden, ist oft der Veranstalter die erste Adresse, um mögliche Ansprüche geltend zu machen. Diese sichern sich regelmäßig über sogenannte Veranstalter-Haftpflichtversicherungen ab, teilt der Bundesverband

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