Gestürzter Radler klagt wegen Warnschildern
Schlaglöcher und Unebenheiten säumen viele Straßen. Doch wie exakt muss eine Kommune davor warnen? Diese Frage beschäftigte ein Gericht, nachdem ein Radfahrer geklagt hatte. Was kam heraus?
Brandenburg (dpa/tmn) – Ja, eine Kommune muss dafür sorgen, dass die Straßen verkehrssicher sind. Allerdings kann eine völlige Gefahrlosigkeit nicht erwartet werden. Das gilt speziell dann, wenn Warnschilder auf Straßenschäden hinweisen. Das zeigt eine Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (Brandenburg/Havel), auf die der ADAC hinweist.
Geklagt hatte ein Radfahrer. Er
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