Plus Arbeitsrecht

Welches Datum gehört auf das Arbeitszeugnis?

Das Arbeitszeugnis ist in Deutschland häufig noch wichtiger Teil von Bewerbungen. Viele legen deshalb Wert aufs Detail. Aber darf man auch beim Datum der Ausstellung mitreden?

02.05.2025 UPDATE: 02.05.2025 11:05 Uhr 54 Sekunden
Arbeitszeugnisse müssen das tatsächliche Ausstellungsdatum tragen – Rückdatierungen sind nur nach Absprache zulässig. Foto: Monique Wüstenhagen/dpa-tmn​

Köln/Berlin. (dpa-tmn) Arbeitszeugnisse müssen in der Regel das Datum tragen, an dem sie ausgestellt wurden. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (Az: 6 SLa 25/24). Eine Rückdatierung auf den Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist unzulässig, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins

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