Plus Arbeitsrecht

Nach der Brückenteilzeit in unbefristete Teilzeit?

Viele Beschäftigte wollen ihre Arbeitszeit reduzieren. Wer dauerhaft weniger arbeiten möchte, sollte aber auf das richtige Modell setzen, zeigt ein Urteil.

24.03.2025 UPDATE: 24.03.2025 10:36 Uhr 1 Minute, 6 Sekunden

Wer in Brückenteilzeit ist, sollte beachten, dass man nach deren Ablauf zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehrt. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Freiburg/Frankfurt. (dpa-tmn) Wer in Brückenteilzeit ist, kann keinen Antrag auf Teilzeit direkt im Anschluss stellen. Das zeigt ein Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts, über das "Haufe.de" berichtet. 

Verhandelt wurde der Fall (Az.: 16 GLa 821/24) einer Arbeitnehmerin: Sie war in Brückenteilzeit, hatte ihre Arbeitszeit also für eine festgelegte Dauer von knapp zwei Jahren auf

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