Muss der Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis ausstellen?
Arbeitszeugnisse sind wichtig für Bewerbungen, sowohl bei neuen Unternehmen als auch intern etwa für eine neue Stelle. Aber was tun, wenn der Arbeitgeber die Ausstellung verweigert? Ist das erlaubt?

Endet ein Arbeitsverhältnis, muss der Arbeitgeber zeitnah nach Ende der Kündigungsfrist ein Arbeitszeugnis ausstellen. Foto: Monique Wüstenhagen/dpa-tmn
Gütersloh (dpa/tmn) - Welche Aufgaben hatte man während der Anstellung? Wie war das Verhältnis zu den Kollegen? Wie war die Arbeitsleistung? Solche Fragen klärt ein Arbeitszeugnis. Es ist besonders wichtig für Bewerbungen auf neue Stellen. Doch was tun, wenn der Arbeitgeber die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses verweigert?
"Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf ein
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+