Fahrtenbuch - Verantwortung bleibt beim Geschäftsführer
Fahrtenbuch zu führen, ist lästig. Doch Behörden können das verlangen, wenn etwa nach einem Tempoverstoß der Fahrer nicht ermittelt werden konnte. In Firmen fällt das im Zweifel auf den Chef zurück.

Kann schon mal lästig werden: Fahrtanfang, Fahrtende - solche Daten notiert man in ein Fahrtenbuch. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Düsseldorf (dpa/tmn) - Auch wenn es innerbetrieblich andere Absprachen zur Dokumentation von Fahrten mit den Firmenautos gibt: Gegenüber der Behörde bleibt der Geschäftsführer im Zweifel in der Verantwortung. Das zeigt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, über die der ADAC berichtet. (Az.: 14 L 1352/24)
Im konkreten Fall ging es um einen Firmenwagen, mit dem ein
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