Plus Arbeitsrecht

Fahrtenbuch - Verantwortung bleibt beim Geschäftsführer

Fahrtenbuch zu führen, ist lästig. Doch Behörden können das verlangen, wenn etwa nach einem Tempoverstoß der Fahrer nicht ermittelt werden konnte. In Firmen fällt das im Zweifel auf den Chef zurück.

06.09.2024 UPDATE: 06.09.2024 08:25 Uhr 1 Minute, 8 Sekunden

Kann schon mal lästig werden: Fahrtanfang, Fahrtende - solche Daten notiert man in ein Fahrtenbuch. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Düsseldorf (dpa/tmn) - Auch wenn es innerbetrieblich andere Absprachen zur Dokumentation von Fahrten mit den Firmenautos gibt: Gegenüber der Behörde bleibt der Geschäftsführer im Zweifel in der Verantwortung. Das zeigt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, über die der ADAC berichtet. (Az.: 14 L 1352/24)

Im konkreten Fall ging es um einen Firmenwagen, mit dem ein

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