Darf ich während der Elternzeit arbeiten?
Elternzeit ist eine Auszeit vom Berufsleben. Väter und Mütter kümmern sich dann vorwiegend um die Betreuung ihrer Kinder. Aber heißt das, dass sie gar nicht arbeiten dürfen?

Wer in Elternzeit ist, darf eine Teilzeittätigkeit bis maximal 32 Stunden pro Woche im Monatsdurchschnitt ausüben. Foto: Julian Stratenschulte/dpa-tmn
Saarbrücken (dpa/tmn) - Auch wer in Elternzeit ist, darf arbeiten. Maximal ist eine Teilzeittätigkeit bis maximal 32 Stunden pro Woche im Monatsdurchschnitt möglich. Darauf macht die Arbeitskammer des Saarlandes aufmerksam.
Eltern, die während ihrer Elternzeit in Teilzeit tätig sein möchten, müssen das bei ihrem Arbeitgeber beantragen - und zwar mit einer Frist von sieben Wochen. Wie
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