Nicht bei jedem Unfall muss die Polizei ausrücken. Bei kleinen Schäden können die Unfallgegner über ihre Versicherungen für eine Schadensregulierung sorgen. Gibt es Verletzte, ist ein Anruf bei der Polizei aber Pflicht.
München. (dpa/tmn) Wenn es auf der Straße einmal scheppert, muss nicht zwangsläufig die Polizei gerufen werden. Bei kleineren Unfällen mit Bagatellschäden und ohne Verletzte können die Unfallgegner durch Austausch ihrer Kontaktdaten selbst die Schadensregulierung in die Wege leiten. Wie die Zeitschrift "ADACMotorwelt" (Ausgabe 10/2014) berichtet, sollte bei Bagatellschäden außerdem die
Weiterlesen mit
-
Alle Artikel lesen mit RNZ+
-
Exklusives Trauerportal mit RNZ+
-
Weniger Werbung mit RNZ+