Wo und wann darf gegrillt werden?
Denn was des einen Freude, ist vielleicht des anderen Leid - Stichwort Rauch. Das ist beim Grillen erlaubt.

Berlin/Düsseldorf (dpa) - Nach Feierabend noch schnell grillen? Klingt verlockend. Doch wer auf dem Balkon seiner Mietwohnung oder im gemeinsam genutzten Garten des Mehrfamilienhauses den Grill anwerfen möchte, muss zunächst einen Blick in den Mietvertrag werfen.
Denn der Vermieter kann das Grillen hier einschränken - oder auch komplett verbieten. Wer dennoch Würstchen und Co. auf den
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