Wie Garagenkosten den geldwerten Vorteil mindern
Wer einen Dienstwagen auch privat nutzen darf, muss das beim Finanzamt angeben. Aber wie wirkt es sich steuerlich aus, wenn für den Arbeitnehmer dabei Stellplatzkosten entstehen?

Die Minderung des geldwerten Vorteils durch Garagenkosten klappt nur, wenn die Firma die Unterstellung des Dienstautos fordert. Foto: Bernd Diekjobst/dpa-tmn
Berlin (dpa/tmn) - Der Arbeitgeber kann als Voraussetzung für die Überlassung eines Dienstwagens fordern, dass der Arbeitnehmer das Fahrzeug in einer Garage abstellt.
Entstehen für den Arbeitnehmer dabei Stellplatzkosten, können diese den geldwerten Vorteil mindern. Das stellte der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil klar (Az.: VIII R 29/20), auf das der Bund der Steuerzahler
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