Krankschreibung muss ununterbrochen gemeldet werden
Andernfalls kann es passieren, dass der Anspruch auf Krankengeld ruht.
Düsseldorf (dpa) - Wer fortlaufend krankgeschrieben ist, kann Anspruch auf Krankengeld haben. Üblicherweise ist dies nach sechs Wochen der Fall. Die Voraussetzung: Die Krankschreibung und die entsprechende Meldung darüber wurden nicht unterbrochen und die Meldefrist nicht überschritten.
Für die Meldung der weiteren Krankschreibung hat man eine Woche Zeit. Die Frist beginnt aber erst am
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