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Was zählt zur Arbeitszeit dazu?

Kaffeepause, Arzttermin, Fortbildung, Dienstreise: Längst nicht alles gehört zur Arbeitszeit. Was Beschäftigte dazu wissen sollten.

29.10.2021 UPDATE: 29.10.2021 09:38 Uhr 2 Minuten, 38 Sekunden
Fahrtzeiten für Dienstreisen zählen nicht zur Arbeitszeit, wenn Arbeitnehmer selbst entscheiden können, was sie während der Zugfahrt machen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn

Von Sabine Meuter

Düsseldorf/Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Kurz eine Zigarette rauchen oder einen Kaffee trinken, mit den Kollegen auf dem Gang quatschen, später noch zum Arzt gehen und danach der Fortbildung lauschen: So ein Arbeitstag ist schnell rum. Doch wann müssen Beschäftigte Zeiten nachholen, was zählt zur Arbeitszeit und was nicht? Eine Übersicht:

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