Was zählt zur Arbeitszeit dazu?
Kaffeepause, Arzttermin, Fortbildung, Dienstreise: Längst nicht alles gehört zur Arbeitszeit. Was Beschäftigte dazu wissen sollten.
Von Sabine Meuter
Düsseldorf/Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Kurz eine Zigarette rauchen oder einen Kaffee trinken, mit den Kollegen auf dem Gang quatschen, später noch zum Arzt gehen und danach der Fortbildung lauschen: So ein Arbeitstag ist schnell rum. Doch wann müssen Beschäftigte Zeiten nachholen, was zählt zur Arbeitszeit und was nicht? Eine Übersicht:
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