Plus Recht auf Rückerstattung

Wenn Großveranstaltungen wegen des neuartigen Coronavirus abgesagt werden

Was Verbraucher wissen müssen

09.03.2020 UPDATE: 10.03.2020 06:00 Uhr 1 Minute, 16 Sekunden
Liefert der Veranstalter nicht, obwohl man bezahlt hatte, besteht ein Anspruch auf Rückerstattung. Foto: dpa

Von Constanze Werry

Immer mehr Großveranstaltungen werden aufgrund des neuartigen Coronavirus Sars-CoV-2 abgesagt. Welche Rechte Verbraucher haben.

Wenn der Veranstalter ein Event absagt – bekomme ich mein Geld für die Tickets zurück? Liefert der Veranstalter nicht, obwohl man für die Leistung bereits bezahlt hat, besteht laut Oliver Buttler von der

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