Ob bei einer Kündigung, Ärger um Hartz IV oder Zoff ums Erbe - wer kaum Geld hat, aber Rechtsrat braucht, kann Beratungshilfe beantragen. Dann springt der Staat ein.
15.01.2020UPDATE: 15.01.2020 09:50 Uhr 3 Minuten
Menschen, die wenig Geld zur Verfügung haben, müssen Prozesskosten unter
Umständen nicht sofort tragen. Ohne Risiko ist die Regelung für sie
trotzdem nicht. Foto: Jens Schierenbeck/dpa-tmn
Von Viola Rüdele
Stuttgart (dpa/tmn) - Wer sein Recht durchsetzen möchte, braucht oft einen langen Atem und vor allem Geld. Schließlich müssen der Anwalt, Sachverständige und Prozessgebühren bezahlt werden. Menschen, die sich das nicht leisten können, gewährt der Staat Beratungs- und Prozesskostenhilfe.