Plus Erben verwalten

Welche Aufgaben Nachlasspfleger haben

Jemand stirbt ohne nahe Angehörige, es gibt kein Testament oder die Erben sind zerstritten - all das können für ein Gericht Gründe sein, eine Nachlasspflegschaft anzuordnen.

02.08.2021 UPDATE: 02.08.2021 14:34 Uhr 2 Minuten, 20 Sekunden
Das Amtsgericht bestellt den Nachlasspfleger - entscheidend ist dabei der Bezirk, in der oder die Verstorbene zuletzt gelebt hat. Foto: Christin Klose/dpa

Bonn (dpa) - Immer wieder kommt es vor: Eine alleinstehende Person stirbt, ein Testament gibt es nicht - und Angehörige sind unbekannt. Stellt sich die Frage: Was passiert mit dem Eigentum, die der oder die Verstorbene hinterlässt?

Darum kümmern sich in solchen Fällen Nachlasspfleger. Sie werden von dem Amtsgericht bestellt, in dessen Bezirk der oder die Verstorbene zuletzt gelebt hat.

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