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Auto zerkratzt: Versicherte brauchen Beweise für Vandalismus

In dem verhandelten Fall behauptete ein Autofahrer, sein Wagen sei auf der Garageneinfahrt seiner Schwester mutwillig zerkratzt worden.

28.11.2014 UPDATE: 28.11.2014 10:41 Uhr 28 Sekunden
Foto: dpa
Duisburg. (dpa) - Nur wenn Kratzer im Autolack zweifelsfrei auf das Konto von Vandalismus gehen, bezahlt die Vollkaskoversicherung den Schaden. Der Fahrzeugbesitzer muss das glaubhaft darlegen können, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf ein Urteil des Landgerichts Duisburg (Az.: 12 S 61/13).

In dem verhandelten Fall behauptete ein

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