Virtuelle Eigentümerversammlungen
Digitalisierung verändert viele Bereiche - Sie macht auch vor Wohnungseigentümergemeinschaften nicht halt

Wer eine Wohnung kauft, wird Teil einer Gemeinschaft. Einmal im Jahr treffen sich alle, um über die Belange der Eigentumsanlage zu beraten. Foto: dpa
Von Monika Hillemacher
Die Teilungserklärungen liegen auf dem Server der Hausverwaltung und sind jederzeit abrufbar. Die Eigentümer treffen sich virtuell, so kann jedes Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) an der Versammlung teilnehmen - ohne komplizierte Anreise. Technisch ist das schon jetzt möglich. Doch nicht nur das WEG-Gesetz aus dem Jahr 1951 setzt Eigentümern
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