Tipps zum Umgang mit Pflanzenschutzmitteln
Die Mittel möglichst nur im Fachhandel und nach Beratung kaufen. Die Verkäufer sind zur Beratung sogar gesetzlich verpflichtet.

Braunschweig (dpa) Hobbygärtner dürfen Pflanzenschutzmittel nicht auf befestigten Flächen verteilen - also nicht auf Hofeinfahrten, Garagenzufahrten, sonstigen Stellplätzen sowie Wegen und Wegesrändern. Sonst droht ein Bußgeld, erklärt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. Es rät außerdem:
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+