Plus Wohnung unbewohnbar?

Versicherte wählen Unterbringung selbst

Ein Brand oder ein Wasserschaden können die eigene Wohnung ordentlich verwüsten. Ist sie nicht mehr bewohnbar, müssen Bewohner irgendwo anders unterkommen. Die Kosten übernimmt der Hausratversicherer.

15.05.2024 UPDATE: 15.05.2024 08:08 Uhr 49 Sekunden
Wird die Wohnung nach einem Wasserschaden unbewohnbar, übernehmen Versicherungen die Kosten für eine temporäre Unterkunft während der Reparaturarbeiten. Dabei muss es sich nicht um ein Hotel handeln. Foto: dpa​

Berlin (dpa/tmn) - Wird die eigene Wohnung unbewohnbar, kommen gute Hausratversicherungen während der Reparaturarbeiten für die Kosten einer alternativen Unterbringung auf. In der Regel handelt es sich dabei um Hotelkosten. Wenn Geschädigte nicht im Hotel, sondern anderweitig unterkommen möchten, ist das aber kein Grund für Versicherer, die Zahlung zu verweigern. Auf eine entsprechende

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