Versicherte wählen Unterbringung selbst
Ein Brand oder ein Wasserschaden können die eigene Wohnung ordentlich verwüsten. Ist sie nicht mehr bewohnbar, müssen Bewohner irgendwo anders unterkommen. Die Kosten übernimmt der Hausratversicherer.

Berlin (dpa/tmn) - Wird die eigene Wohnung unbewohnbar, kommen gute Hausratversicherungen während der Reparaturarbeiten für die Kosten einer alternativen Unterbringung auf. In der Regel handelt es sich dabei um Hotelkosten. Wenn Geschädigte nicht im Hotel, sondern anderweitig unterkommen möchten, ist das aber kein Grund für Versicherer, die Zahlung zu verweigern. Auf eine entsprechende
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