Plus WEG-Beschluss ungültig

Jahresabrechnung muss korrigiert werden

Jahresabrechnungen können in Eigentümergemeinschaften zu Konflikten führen. Mit einem Fall beschäftigte sich der Bundesgerichtshof.

15.09.2023 UPDATE: 15.09.2023 08:56 Uhr 57 Sekunden
Ein Wohnungseigentümer sollte die Kosten einer Dachsanierung über seiner Wohneinheit alleine tragen. Dagegen ging er rechtlich vor. Foto: Kirsten Neumann/dpa-tmn​

Karlsruhe (dpa/tmn) - Eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern (WEG) muss eine korrigierte Jahresabrechnung erstellen, wenn ein Beschluss über die Kostenverteilung, der der Jahresabrechnung zugrunde liegt, für ungültig erklärt wird.

Jeder Wohnungseigentümer kann in diesem Fall eine korrigierte Jahresabrechnung verlangen. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH)

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