Jahresabrechnung muss korrigiert werden
Jahresabrechnungen können in Eigentümergemeinschaften zu Konflikten führen. Mit einem Fall beschäftigte sich der Bundesgerichtshof.

Karlsruhe (dpa/tmn) - Eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern (WEG) muss eine korrigierte Jahresabrechnung erstellen, wenn ein Beschluss über die Kostenverteilung, der der Jahresabrechnung zugrunde liegt, für ungültig erklärt wird.
Jeder Wohnungseigentümer kann in diesem Fall eine korrigierte Jahresabrechnung verlangen. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH)
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