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Was Eigentümer zur Videoüberwachung wissen müssen

Eine Kamera am Hauseingang soll Einbrecher abschrecken. Oder vor Vandalismus schützen. Doch bevor Eigentümer Kameras installieren, sollten sie sich über die Rechtslage genau erkundigen.

31.10.2023 UPDATE: 31.10.2023 08:31 Uhr 48 Sekunden
Ob sie vor Einbrüchen schützt? Die Überwachungskamera darf nur das eigene Grundstück überwachen. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Bonn (dpa/tmn) - Wer eine Video-Anlage installierten will, darf damit nur das eigene Grundstück überwachen. Die Videoaufnahmen dürfen sich also nicht auf fremde Grundstücke, auf öffentliche Wege oder das Sondereigentum einzelner Eigentümer erstrecken. Darauf macht der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) aufmerksam.

Präventionsmaßnahme gegen

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