Was Eigentümer zur Videoüberwachung wissen müssen
Eine Kamera am Hauseingang soll Einbrecher abschrecken. Oder vor Vandalismus schützen. Doch bevor Eigentümer Kameras installieren, sollten sie sich über die Rechtslage genau erkundigen.
Bonn (dpa/tmn) - Wer eine Video-Anlage installierten will, darf damit nur das eigene Grundstück überwachen. Die Videoaufnahmen dürfen sich also nicht auf fremde Grundstücke, auf öffentliche Wege oder das Sondereigentum einzelner Eigentümer erstrecken. Darauf macht der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) aufmerksam.
Präventionsmaßnahme gegen
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