Was Eigentümer dürfen, was nicht
Sie glauben, dass Sie mit dem Kauf einer Eigentumswohnung das Recht erworben haben, über ihre vier Wände innen und außen komplett selbst zu bestimmen? Dann irren Sie sich.
Von Christoph Jänsch
Berlin (dpa/tmn) - Umbauen, anbauen, sanieren: Wer so ein Vorhaben in oder an seinem Einfamilienhaus umsetzen möchte, muss in der Regel nur bei der zuständigen Baubehörde um Erlaubnis bitten. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) sind bauliche Veränderungen sehr viel schwieriger umzusetzen. Immerhin wollen auch die Miteigentümer mitreden, wenn einer der
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