Plus Bauliche Änderung in WEG

Was Eigentümer dürfen, was nicht

Sie glauben, dass Sie mit dem Kauf einer Eigentumswohnung das Recht erworben haben, über ihre vier Wände innen und außen komplett selbst zu bestimmen? Dann irren Sie sich.

12.02.2024 UPDATE: 12.02.2024 08:39 Uhr 2 Minuten, 19 Sekunden
Der Austausch von Fenstern in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bedarf der Zustimmung der Eigentümerversammlung. Foto: Laura Ludwig/dpa-tmn/dpa​

Von Christoph Jänsch

Berlin (dpa/tmn) - Umbauen, anbauen, sanieren: Wer so ein Vorhaben in oder an seinem Einfamilienhaus umsetzen möchte, muss in der Regel nur bei der zuständigen Baubehörde um Erlaubnis bitten. In einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) sind bauliche Veränderungen sehr viel schwieriger umzusetzen. Immerhin wollen auch die Miteigentümer mitreden, wenn einer der

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