Auch Fahrtkosten zum Arzt können von der Steuer abgesetzt werden
Absetzbar sind Kosten für Medikamente, Hilfsmittel oder auch Naturheilverfahren, wie homöopathische und osteopathische Behandlungen.

Foto: dpa
Berlin (dpa) Steuerzahler können Ausgaben für ihre Gesundheit in bestimmten Fällen von der Steuer absetzen. Dazu können auch Fahrtkosten zu Arztterminen zählen. Allerdings gibt es einige Voraussetzungen: Die Kosten übernimmt die Krankenkasse nicht oder nur teilweise, und sie übersteigen die gesetzlich geregelte zumutbare Belastung. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin.
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