Auch Fahrtkosten zum Arzt können von der Steuer abgesetzt werden
Absetzbar sind Kosten für Medikamente, Hilfsmittel oder auch Naturheilverfahren, wie homöopathische und osteopathische Behandlungen.
Berlin (dpa) Steuerzahler können Ausgaben für ihre Gesundheit in bestimmten Fällen von der Steuer absetzen. Dazu können auch Fahrtkosten zu Arztterminen zählen. Allerdings gibt es einige Voraussetzungen: Die Kosten übernimmt die Krankenkasse nicht oder nur teilweise, und sie übersteigen die gesetzlich geregelte zumutbare Belastung. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin.
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