Chronische Schmerzstörung kann Berufsunfähigkeit bedeuten
Psychosomatische Beschwerden sind schwer zu diagnostizieren. In einem konktreten Fall verweigerte eine Versicherung die Rente. Der Patient wehrte sich gegen den Vorwurf der Simulation - erfolgreich.
Frankfurt am Main (dpa) - Eine "chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren" kann eine Berufsunfähigkeit bedeuten. Die Berufsunfähigkeitsversicherung muss in diesem Fall eine monatliche Rente zahlen. Das entschied nun das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (AZ 7 U 199/12), wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) informiert.
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