Plus Warnstreik

Was gilt beim Absagen von Arztterminen?

Für Freitag steht ein Arzttermin im Kalender, doch Busse und Bahnen sollen vielerorts stillstehen. Kann die Praxis zur Kasse bitten, wenn man kurzfristig absagt? Ein Rechtsanwalt klärt auf.

01.02.2024 UPDATE: 01.02.2024 10:00 Uhr 2 Minuten, 26 Sekunden
Wer einen Arzttermin kurzfristig absagen muss, sollte die individuellen Praxisvereinbarungen kennen. Bei bestimmten Terminen kann ein Ausfallhonorar erhoben werden. Foto: Christin Klose/dpa-tmn​

Von Ricarda Dieckmann

Berlin (dpa/tmn) - Wurzelbehandlung beim Zahnarzt, Krebsvorsorge bei der Gynäkologin, Sitzung bei der Psychotherapeutin: Wer am Freitag (2. Februar) einen Arzt- oder Therapietermin hat, dem grätscht möglicherweise der Warnstreik im Nahverkehr dazwischen. 

Wenn Busse oder Straßenbahnen stillstehen, kann die eine vielleicht auf das Fahrrad umsteigen oder sich

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