Was gilt beim Absagen von Arztterminen?
Für Freitag steht ein Arzttermin im Kalender, doch Busse und Bahnen sollen vielerorts stillstehen. Kann die Praxis zur Kasse bitten, wenn man kurzfristig absagt? Ein Rechtsanwalt klärt auf.

Von Ricarda Dieckmann
Berlin (dpa/tmn) - Wurzelbehandlung beim Zahnarzt, Krebsvorsorge bei der Gynäkologin, Sitzung bei der Psychotherapeutin: Wer am Freitag (2. Februar) einen Arzt- oder Therapietermin hat, dem grätscht möglicherweise der Warnstreik im Nahverkehr dazwischen.
Wenn Busse oder Straßenbahnen stillstehen, kann die eine vielleicht auf das Fahrrad umsteigen oder sich
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