Konkrete Angaben zur Beatmung machen
Wenn ich meinen Willen nicht mehr äußern kann - welchen Behandlungen stimme ich zu? In einer Patientenverfügung sind konkrete Formulierungen das A und O.

Moers (dpa/tmn) - Künstliche Beatmung: Wer diesen Begriff hört, denkt womöglich an wochenlanges Koma, an einen Schlauch in der Luftröhre, angeschlossen an ein Beatmungsgerät. Und hat vielleicht den Impuls: Das möchte ich auf gar keinen Fall.
Wer eine künstliche Beatmung in der Patientenverfügung für den Ernstfall ausschließen will, sollte jedoch im Blick haben, dass es auch die
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