Nicht nur Verwandte haben Anspruch
Ist der Verlust aufgrund eines Fehlverhaltens Dritter eingetreten, werden Betroffene finanziell entschädigt.
Berlin/Itzehoe (dpa) - Wenn ein Mensch durch Fremdverschulden stirbt, kann Hinterbliebenen eine Entschädigung zustehen - unter anderem für den erlittenen seelischen Schaden. Das sogenannte Hinterbliebenengeld müssen Verursacher beziehungsweise deren Versicherungen zahlen. Ein Verwandtschaftsgrad mit dem Verstorbenen ist dafür nicht unbedingt notwendig, zeigt eine Entscheidung des Landgerichts
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+