Wer Anspruch auf Witwenrente hat
Betroffene sollten sich im Zweifelsfall beraten lassen - denn es gibt eine alte und es gibt eine neue Rechtslage
Berlin (dpa) - Der Schmerz über den Tod des Ehe- oder Lebenspartners ist schon groß genug. Zu der Trauer stellt sich für den Hinterbliebenen nicht selten auch noch die Frage, wie es finanziell weitergeht. In der Regel haben Betroffene nach Angaben des Bundessozialministeriums Anspruch entweder auf eine kleine oder auf eine große Witwen- beziehungsweise Witwerrente.
Ende 2017 haben einer
- Alle Artikel lesen mit RNZ+
- Exklusives Trauerportal mit RNZ+
- Weniger Werbung mit RNZ+