Wann der Kindergeldanspruch bei Auslandsaufenthalt verfällt
Mit der Aufnahme einer Ausbildung außerhalb Europas geht der Kindergeldanspruch nicht zwingend verloren. Entscheidend ist, wie viel Zeit die Studentin oder der Auszubildende noch im Inland verbringt.
Berlin (dpa/tmn) - Für ein Jahr im Ausland lernen oder studieren und weiterhin Kindergeld beziehen? Einem Urteil des Bundesfinanzhofs (Az.: III R 11/21) zufolge ist das kein Problem.
Wer sich aber dazu entschließt, die Ausbildung im außereuropäischen Ausland fortzuführen, sollte zumindest für mehr als die Hälfte der ausbildungsfreien Zeit zurück nach Hause kommen. Ansonsten geht
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