Rechte kennen und Grenzen setzen: Den eigenen Urlaub ernst nehmen
Bei der Arbeit ist viel zu viel zu tun. Soll man deshalb den Urlaub ausfallen lassen?

Eigentlich wollte man in der 23. Kalenderwoche in den Urlaub - und dann hat man es doch wieder verschoben: In vielen Fällen machen Mitarbeiter so etwas freiwillig. Einen einmal genehmigten Urlaub kann der Arbeitgeber in der Regel nicht zurücknehmen. Foto: Andrea Warnecke
Berlin. (dpa) Ist im Job Not am Mann, steckt so mancher Berufstätige mit seinem Urlaub zurück. Doch das ist in vielen Fällen eine freiwillige Sache, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin. Wurde der Urlaub schon gewährt, kann der Arbeitgeber ihn in der Regel nicht rückgängig machen. Ein Beispiel: Wenn plötzlich ein großer Auftrag zusätzlich reinkommt, berechtigt
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