Freigestellt nach der Kündigung
Manchmal ist es schneller vorbei als gedacht: Man bekommt die Kündigung und wird direkt freigestellt. Was während dieser Zeit gilt - und wann eine Freistellung überhaupt möglich ist.

Wer eine Kündigung bekommt und direkt freigestellt wird, muss das Büro oft sofort räumen. Anspruch aufs Gehalt hat man während der Freistellung dennoch. Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Von Sabine Meuter
Berlin/Köln (dpa/tmn) - Den Schreibtisch ausräumen, den Kollegen Tschüss sagen: Wird man nach einer Kündigung vom Arbeitgeber freigestellt, soll man auch während der Kündigungsfrist nicht mehr ins Büro, in die Werkhalle oder auf die Baustelle kommen. Kurzum: Man muss nicht mehr arbeiten, obwohl man eigentlich noch im Unternehmen beschäftigt ist.
Doch hat man
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