Nachträgliche Auszahlung der Energiepreispauschale
Geringfügig und kurzfristig Beschäftigte können nicht automatisch mit der Auszahlung der Energiepreispauschale durch ihren Arbeitgeber rechnen

Berlin. (dpa) 300 Euro Energiepreispauschale gibt es für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab September. Bekommen sollen sie das Geld direkt vom Arbeitgeber mit ihrem Lohn oder Gehalt. Doch für geringfügig oder kurzfristig Beschäftigte kann unter Umständen etwas anderes gelten.
Denn hier sind Arbeitgeber nur in manchen Fällen zur Auszahlung berechtigt. Arbeitgeber etwa, die
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