Zahlungspflicht entfällt bei Krankheit nicht
Das Dienstrad-Leasing ist unter Beschäftigten ein gern genutzter Benefit. Wer sich dafür entscheidet, sollte vorher gut nachlesen, welche Pflichten das mit sich bringen kann.

Aachen (dpa/tmn) - Fahrradleasing über den Arbeitgeber? In vielen deutschen Unternehmen ist das längst möglich. Die anfallenden Leasing-Beiträge behält der Arbeitgeber dann einfach vom Bruttogehalt der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers ein. Ist ein Arbeitnehmer länger krank, kann das allerdings zum Problem werden, wie ein Urteil des Arbeitsgerichts Aachen zeigt, auf das der Bund-Verlag
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