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Fakten rund um den Betriebsausflug

In vielen Unternehmen steht er jährlich an: der Betriebsausflug. Was aber, wenn man nicht teilnehmen kann oder möchte? Und zählt die Veranstaltung eigentlich als Arbeitszeit?

11.06.2024 UPDATE: 11.06.2024 09:54 Uhr 40 Sekunden
Betriebsausflüge sind nicht jedermanns Sache und bleiben eine freiwillige Angelegenheit; und wer mitkommt, bekommt die reguläre Arbeitszeit vergütet, Überstunden entstehen nicht. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn​

Saarbrücken (dpa/tmn) - Die Teilnahme am Betriebsausflug ist freiwillig. Jeder kann, aber niemand muss mitmachen. Ebenso wenig darf jemand benachteiligt werden, weil er oder sie nicht dabei ist. Darauf weist die Arbeitskammer des Saarlandes hin.

Findet der Ausflug während der regulären Arbeitszeit statt, müssen diejenigen, die nicht teilnehmen, in der Zeit arbeiten können. Ist das nicht

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