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Fakten rund um den Betriebsausflug

In vielen Unternehmen steht er jährlich an: der Betriebsausflug. Was aber, wenn man nicht teilnehmen kann oder möchte? Und zählt die Veranstaltung eigentlich als Arbeitszeit?

11.06.2024 UPDATE: 11.06.2024 09:54 Uhr 40 Sekunden
Betriebsausflüge sind nicht jedermanns Sache und bleiben eine freiwillige Angelegenheit; und wer mitkommt, bekommt die reguläre Arbeitszeit vergütet, Überstunden entstehen nicht. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn​

Saarbrücken (dpa/tmn) - Die Teilnahme am Betriebsausflug ist freiwillig. Jeder kann, aber niemand muss mitmachen. Ebenso wenig darf jemand benachteiligt werden, weil er oder sie nicht dabei ist.