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Schikane vom Arbeitgeber kann Schmerzensgeld rechtfertigen

Das Gericht sprach ein Schmerzensgeld in der Höhe von zwei Bruttomonatsgehältern zu.

19.08.2014 UPDATE: 19.08.2014 10:51 Uhr 57 Sekunden
Berlin. (dpa) Ständige Schikane vom Arbeitgeber gegenüber einem Arbeitnehmer kann dessen Persönlichkeitsrechte verletzen. Wird er immer wieder feindselig behandelt, zu Aufgaben gezwungen, die weit unter seiner Qualifikation liegen, und persönlich herabgewürdigt, entsteht unter Umständen sogar Anspruch auf Schmerzensgeld. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein
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