Berlin. (dpa) Ständige Schikane vom Arbeitgeber gegenüber einem Arbeitnehmer kann dessen Persönlichkeitsrechte verletzen. Wird er immer wieder feindselig behandelt, zu Aufgaben gezwungen, die weit unter seiner Qualifikation liegen, und persönlich herabgewürdigt, entsteht unter Umständen sogar Anspruch auf Schmerzensgeld. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein
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