Arbeitnehmer dürfen private Meinungen twittern und posten
Auch zulässige politische Äußerungen in sozialen Netzwerken fallen unter das Recht auf freie Meinungsäußerung.

Foto: dpa
Heidelberg (dpa/tmn) - Was Arbeitnehmer auf Twitter, Facebook und Co. schreiben, ist ihre Privatsache. Auch zulässige politische Äußerungen in sozialen Netzwerken fallen unter das Recht auf freie Meinungsäußerung. Aber: "Die Äußerungen dürfen zum Beispiel nicht dazu führen, dass man dem Arbeitgeber schadet. Denn das kann eine Verletzung der Treuepflicht sein", sagt Michael Eckert, Fachanwalt
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